Voraussetzungen für die Verleihung einer Fachanwaltschaft Beispiel Der Rechtsanwalt besucht in der Zeit von November 2017 bis Januar 2018 einen Arbeitsrechts-Lehrgang. 105 Zeitstunden entfallen auf das Jahr 2017, die restlichen 15 auf das Jahr 2018. Den Antrag stellt er Ende 2018. Er muss also für die Jahre 2017 und 2018 jeweils 15 Zeitstunden Fortbildung nachweisen. Da aber die Zeiten seines Fachanwalts-Lehrgangs angerechnet werden, hat er auch für 2018 mit den 15 Lehrgangsstunden die Fortbildungspflicht bereits erfüllt. Wer eine Fortbildung versäumt, muss mit weitreichenden Folgen rechnen Der Nachweis ausreichender „Vorfeld-Fortbildung“ ist weitere Voraussetzung für die positive Bescheidung eines Fachanwalts-Antrags. Dabei hat der Bewerber im Jahr der Antragstellung für das Absolvieren und den Nachweis der Fortbildung Zeit bis zum Ablauf des 31. Dezembers. Der Antrag kann also nicht am 30. November mit der Begründung zurückgewiesen werden, für das laufende Jahr sei noch keine (hinreichende) Fortbildung nachgewiesen. Wird die Fachanwaltsbezeichnung Ende November verliehen und stellt die Rechtsanwaltskammer im Januar des Folgejahres fest, dass der Fortbildungsnachweis für das Jahr der Verleihung fehlt, kommt ein Widerruf, nicht aber eine Rücknahme des Titels in Betracht. Die Folgen endgültig versäumter Fortbildung sind weitreichend. Der Antrag ist zurückzuweisen; der Lehrgang gilt als „verfallen“ und muss insgesamt, d.h. in voller Länge und mit den entsprechenden Leistungsnachweisen erneut absolviert werden. 13 Ein „Nachholen“ unterbliebener Fortbildung ist in § 4 Abs. 2 FAO nicht vorgesehen und, wie der BGH 14 zu § 15 FAO festgestellt hat, auch insgesamt nicht möglich. Anders als bei § 15 FAO, der von den Rechtsanwaltskammern mit einer gewissen Großzügigkeit gehandhabt wird, kommt auch eine „Kulanzregelung“ (etwa das Einräumen der Möglichkeit, Fortbildung für das Vorjahr bis zum 31. März des Folgejahres nachzuweisen) nicht in Betracht, weil § 4 Abs. 2 FAO kein Ermessen einräumt. Die verfassungskonforme Auslegung der Norm fordert allerdings, dass es bei einem unverschuldeten Versäumnis in besonderen Härtefällen (z.B. bei einer attestierten Erkrankung oder dem unvorhersehbaren kurzfristigen Ausfall einer fest gebuchten Fortbildungsveranstaltung am Jahresende) Heilungsmöglichkeiten gibt. b) Außerhalb eines Fachanwalts-Lehrgangs erworbene Kenntnisse Theoretische Kenntnisse lassen sich nicht nur mit dem Fachanwaltschafts-Lehrgang erwerben. Die erfolgreiche Teilnahme an einem Fachanwalts-Lehrgang ist nicht die einzige Möglichkeit, den Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse im Fachgebiet zu führen. Nach § 4 Abs. 3 S. 1 FAO können auch außerhalb eines Lehrgangs erworbene Kenntnisse akzeptiert werden, sofern diese dem im jeweiligen Fachlehrgang zu vermittelnden Wissen entsprechen. Die Anforderungen, die an den Nachweis der außerhalb eines Lehrgangs erworbenen Kenntnisse gestellt werden, sind hoch. Erforderlich ist, dass ausnahmslos alle der in den §§ 8 bis 14p FAO für die einzelnen Fachgebiete geforderten „Bereiche“ und „Gebiete“ (so die Begrifflichkeiten der FAO) abgedeckt sind. aa) Möglichkeiten des alternativen Kenntniserwerbs Für den Erwerb besonderer theoretischer Kenntnisse außerhalb eines Lehrgangs steht ein breites Spektrum an Möglichkeiten zur Verfügung. 13 So AGH NRW (1 AGH 14/09) in einem Fall, in dem der Antragstellerin im Sozialrecht für ein Jahr (mindestens) vier Fortbildungsstunden fehlten. 14 NJW-RR 2014, 1083 = BRAK-Mitt. 2014, 212 = AnwBl. 2014, 755. 10 Infobrief Spezial MkG • Mit kollegialen Grüßen 02 | NOV 2017
Voraussetzungen für die Verleihung einer Fachanwaltschaft (1) Dozententätigkeit Die in § 4 Abs. 1 FAO (anders als in § 15 FAO) nicht ausdrücklich erwähnte dozierende Teilnahme an einem Fachanwalts-Lehrgang wird natürlich akzeptiert, kann die hörende Teilnahme aber nur dann (vollends) ersetzen, wenn auch sie sich auf das Fachgebiet in seiner ganzen Breite bezieht. Da kein Dozent einen Fachanwalts-Lehrgang alleine bestreiten wird, muss die dozierende Tätigkeit sich entweder auf mehrere Lehrgänge, in denen dann jeweils andere Teilbereiche abgedeckt werden, erstrecken oder durch die – dozierende oder hörende – Teilnahme an sonstigen Weiterbildungsveranstaltungen ergänzt werden. (2) Teilnahme an sonstigen Aus- bzw. Weiterbildungsmaßnahmen Auch die hörende (oder dozierende) Teilnahme an qualitativ hochwertigen Maßnahmen, die dem Niveau von Fachanwalts-Lehrgängen entsprechen und sämtliche der in den §§ 8 ff. FAO aufgelisteten Teilbereiche und -gebiete abdecken, wird akzeptiert. Das gilt namentlich für LL.M.-Studiengänge, deren zeitlicher Umfang und Schwierigkeitsgrad meist deutlich über dem Umfang und Schwierigkeitsgrad eines „normalen“ Fachlehrgangs liegt. Die Anerkennung einer solchen Maßnahme scheitert nicht daran, dass keine Klausuren i.S. von § 4a FAO geschrieben werden. Ohnehin hängt das Bestehen eines LL.M.-Studiengangs i.d.R. ebenfalls vom Bestehen einer Mehrzahl von Klausuren und zusätzlich von in häuslicher Arbeit zu erstellenden Seminaraufgaben ab. Einige Rechtsanwaltskammern behandeln LL.M.-Studiengänge wie Fachanwalts-Kurse, was dogmatisch nicht korrekt ist, letztlich aber zum gleichen (erwünschten) Ergebnis führt. § 4 Abs. 3 FAO darf nicht zur Umgehung der Klausurpflicht nach § 4a FAO missbraucht werden. Wer einen Fachanwalts-Lehrgang durchlaufen, aber nicht die oder alle entsprechenden Klausuren geschrieben bzw. bestanden hat, kann sich nicht darauf berufen, der reine Lehrgangsbesuch diene zum Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse i.S. von Abs. 3. Das Absolvieren von Fortbildungsveranstaltungen (auch in größerer Zahl) stellt kein Äquivalent zu einem Lehrgang dar. (3) Publizierende Tätigkeit Ob wissenschaftliche Publikationen geeignet sind, hängt von ihrer Art, ihrem Umfang und ihrer Häufigkeit ab. Editorials mit wissenschaftlichem Einschlag, Buchbesprechungen oder kurze Urteilsanmerkungen sind – selbst wenn sie mit einer gewissen Regelmäßigkeit verfasst werden – kaum geeignet, den Nachweis einer breiten und vertieften Befassung mit einem bestimmten Rechtsgebiet zu erbringen. Anders sieht es aus beim Verfassen eines Kommentars, eines Lehrbuchs, einer Anzahl von Aufsätzen oder auch einer Dissertation, die sich mit dem Rechtsgebiet in seiner ganzen Breite oder zumindest in seinen wesentlichen Teilbereichen beschäftigen. (4) Bestandene Prüfungen Anzuerkennen sind z.B. die Steuerberaterprüfung, die Laufbahnprüfung für den gehobenen Dienst in der Steuerverwaltung und das Wirtschaftsprüferexamen, denen Ausbildungen vorangehen, die deutlich umfassender und schwieriger sind als die üblichen Fachlehrgänge für Steuer- bzw. Insolvenzrecht. Dass bei einer nicht bestandenen Steuerberater-Prüfung immerhin die besuchten Vorbereitungskurse als Nachweise besonderer theoretischer Kenntnisse akzeptiert werden können 15 , scheint zweifelhaft. Denn die Prüfung ist als eine Art Äquivalent zu Wichtig ist, dass die weiterbildende Maßnahme dem Niveau einer Fachanwaltschaft entspricht Ein wissenschaftlicher Kommentar oder ein Lehrbuch kommen als Nachweis für theoretische Kenntnisse in Frage 15 Sowohl Hartung/Scharmer/Scharmer, BORA/FAO, § 4 FAO Rdn. 78. Infobrief Spezial MkG • Mit kollegialen Grüßen 02 | NOV 2017 11
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Fachinfo-Magazin MkG – Mit kollegialen Grüßen 2. Ausgabe April 2018, 18 Seiten, im PDF-Format, gratis Der Fachinfodienst MkG – mit kollegialen Grüßen – erscheint in seiner zweiten Ausgabe erneut im modernen Magazin-Layout und gibt wertvolle Tipps für die ersten Berufsjahre als Anwalt. In Ressorts wie News & aktuelle Rechtsprechung, RVG & Co. oder Legal Tech & Digitalisierung bereichern auch multimediale Inhalte wie Videos und Podcasts die Beiträge der Fachautoren. In dieser Ausgabe lesen Sie: ►Christian Solmecke: Die wichtigsten Maßnahmen zur DSGVO: Das müssen Sie jetzt umsetzen! ► Luis Guijarro-Santos: Universalrechtsschutz im „Dieselmandat“ ► Dr. Martin Riemer: Bank darf keine Kontoführungs-gebühren vom Anderkonto eines Rechtsanwalts einziehen ► Viviane Schrader: Wie verkaufe ich meinen Honorarwunsch? ► Norbert Schneider: Prozess- und Verfahrenskostenhilfe auch für Vergleich über nicht anhängige Gegenstände ► MkG-Videos: Interview – Zu Besuch in der Kanzlei Dreber und Faber ► MkG-Aktiv: MkG-Umfrage unter Jungjuristen: Karriere oder Work-Life-Balance?
Neue Ausgabe des eMagazins kanzleimarketing.de erschienen Tipps zu Strategie, Markenbildung und Medienstatements Das eMagazin kanzleimarketing.de ist 2018 zurück mit frischen Themen: Pia Löffler gibt eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Jahresstrategie. Angela Hamatschek geht auf das Thema Weiterempfehlung von bestehenden Mandanten ein. Damit verbunden ist die Fragestellung im Artikel von Maren Martschenko: Wie kann ich als Anwalt oder Steuerberater zur Marke werden? Tine Kocourek verrät, wie die Farbe Rot als Gestaltungselement auf Kanzleiwebsite, Visitenkarte und Co. wirkt. Lesen Sie in dieser Ausgabe - Pia Löffler: Ihr Kanzleimarketing 2018 – In kleinen Schritten ans Ziel - Angela Hamatschek: Prädikat Empfehlenswert – Die A-Mandanten als Türöffner - Maren Martschenko: Der Rechtsanwalt & Steuerberater als Marke - Tine Kocourek: Rot in der Anwaltskanzlei - Susanne Kleiner: Klarheit schafft Vertrauen – Medienstatements in der Kanzlei und Litigation-PR - Kai-Dominik Weyel: Übersetzen oder adaptieren? Das eMagazin bietet eine Auswahl der kompaktesten und konkretesten Ratschläge für Rechtsanwälte und Steuerberater. Im Weblog des Fachportals kanzleimarketing.de finden Sie noch viele weitere Themen rund um Kanzleimarketing.
Was Rechtsanwälte wissen sollten, um in Zukunft mehr neue Mandanten über das Internet zu gewinnen. Für den Erfolg einer Anwaltskanzlei wird die Online-Präsenz immer wichtiger: Mandanten, die einen Anwalt suchen, tun dies heute in den meisten Fällen mit Suchmaschinen im Internet. Will man neue Mandanten gewinnen, führt kein Weg an einem guten Ranking in Google vorbei – aber auch die Kanzlei-Website muss ansprechend gestaltet sein und sich an den Bedürfnissen bestehender und neuer Mandanten orientieren. Aber wie kann eine Anwaltskanzlei ganz konkret Monat für Monat neue Anfragen über das Internet erhalten? Die Fach-Info-Broschüre „30 Tage – 30 Mandatsanfragen“ hilft Anwaltskanzleien neue Kanäle zur Mandantenakquise zu erschließen und erläutert detailliert und praxisnah, was für den Erfolg im Internet zu tun ist. Sie erfahren, welche Schritte nötig sind, um sich von anderen Kanzlei-Homepages abzuheben und potentielle Mandanten zu überzeugen, dass genau Sie der richtige Anwalt und die richtige Kanzlei für ihr Anliegen sind. Aus dem Inhalt: • Sich auf der Website klar positionieren • Die Kanzlei-Homepage richtig aufbauen • Aktiv etwas für den Erfolg im Internet tun • Was macht mich besser als andere? • Nicht zu schnell zu viel wollen
Fundierte Fallbeurteilung basiert auf professioneller Recherche. Auch für Steuerberater ist sie wesentlicher Teil der Mandatsbetreuung. Genauso komplex wie Steuerrechtsfragen selbst, ist auch die Bandbreite des Angebots in diesem Bereich. Die neue Gratis-eBroschüre „Die Wahl der passenden Steuerrechtsdatenbank“ von Datenbank-Experte Christian Rekop greift Steuerberatern hier unter die Arme. Aus dem Inhalt - Wissensmanagement: Tipps zur Dokumentenablage und quellenübergreifende Recherche - Vergleichende Darstellung der Inhalte juristischer Datenbanken; u.a. beck-online, juris, Haufe, NWB und Stollfuss - Marktübersicht relevanter Anbieter: tabellarische Übersicht mit Inhalten, Funktionen und Einschätzung
Was Rechtsanwälte über Suchmaschinenoptimierung wissen sollten und wie sie Anwaltssuchdienste für sich nutzen! Will man neue Mandanten über das Internet gewinnen, ist die Suchmaschinenoptimierung (SEO) der Kanzleiwebsite wichtig. Mithilfe von SEO werden Sie von Google weit oben gelistet und von Mandanten gefunden. Mit Anwaltssuchdiensten haben Anwaltskanzleien zusätzlich die Möglichkeit, auf sich und die eigene Arbeit aufmerksam zu machen und die „Sichtbarkeit“ der eigenen Kanzleiwebsite zu verbessern. Die eBroschüre „Suchmaschinenoptimierung für Rechtsanwälte“ gibt Anwaltskanzleien einen neutralen Einblick in die Kniffe der Suchmaschinenoptimierung. Sie erfahren, was SEO ist, wem es nützt, was es zu beachten gilt und wie Sie neue Mandanten gewinnen.
Ob es um die Beurteilung einer juristischen Fragestellung oder um die Suche nach einer Rechtslage für einen Mandanten geht – die juristische Datenbank ist für die tägliche Anwaltspraxis ein essentielles Recherchemittel. Ihre Qualität prägt somit die Effizienz und das Know-how des Anwalts entscheidend mit. Doch was macht eine gute Datenbank aus? Welcher Anbieter ist auf welches Rechtsgebiet spezialisiert und welche Kosten kommen bei der Anschaffung auf die Kanzlei zu? Dies verrät Datenbank-Experte Christian Rekop in der eBroschüre „Die Wahl der passenden juristischen Datenbank“. Schritt für Schritt führt er verständlich durch wesentliche Funktionen und Eigenschaften. Dabei beschreibt er sowohl die Literatur als auch den Umfang der unterschiedlichen Produkte. Leser bekommen mit der eBroschüre eine kompakte und dennoch fundierte Entscheidungshilfe für die Auswahl der passenden Datenbank. Aus dem Inhalt -Wie umfangreich sollte die Suchmaschinentechnik einer Datenbank sein? - Was sind die Vor- und Nachteile der digitalen Recherche? - Marktübersicht: tabellarische Übersicht mit Inhalten und Kosten relevanter Produkte
Bei der Wahl der Krankenversicherung müssen sich Steuerberater mit einer Fülle an Fragen auseinandersetzen: Worauf sollten Angestellte, worauf Selbstständige achten? Wann macht die private Krankenversicherung Sinn? Wann sollte man lieber auf gesetzliche Anbieter zurückgreifen? Diese Fragen beantwortet Bettina Schmidt in der eBroschüre „Die Wahl der richtigen Krankenversicherung für Steuerberater“.
Nutzer der Tabelle bekommen durchschnittlich 750 Euro mehr im Jahr erstattet Um erstattungsfähige Kosten zu berechnen, ist eine komplizierte und zeitaufwendige Recherche erforderlich. Die Reisekostentabelle für auswärtige Anwälte des Abrechnungsexperten Norbert Schneider erspart Anwälten und deren Mitarbeitern diesen Aufwand. In ihr lässt sich die jeweils weiteste Entfernung des einzelnen Gerichtsbezirks nachschlagen. Neben Zeit und Aufwand sparen Nutzer der Reisekostentabelle für auswärtige Anwälte auch Geld: Durch ihre Nutzung bekommen sie im Schnitt 750 Euro mehr im Jahr erstattet. Zusätzlich sind in der zweiten erweiterten Auflage zu den drei Gerichtsarten sieben hinzugekommen: - Amtsgerichte - Landesgerichte - Oberlandesgerichte - Arbeitsgerichte - Landesarbeitsgerichte - Sozialgerichte - Landessozialgerichte - Verwaltungsgerichte - Oberverwaltungsgerichte/ Verwaltungsgerichtshöfe - Finanzgerichte Ergänzend zur Tabelle erklärt Norbert Schneider die Rechtslage hinter der Verfahrenskostenhilfe-/Prozesskostenhilfemandaten sowie der Kostenerstattung. Musterformulierungen und Erläuterungen helfen, Ansprüche geltend zu machen und durchzusetzen. Kostenlose Reisekostentabelle für auswärtige Anwälte 2017 Entfernungstabellen für Amtsgerichts-, Landgerichts- und Oberlandesgerichtsbezirke sowie Arbeitsgerichts-, Verwaltungsgerichts-, Sozialgerichts- und Finanzgerichtsbezirke Herausgeber: Norbert Schneider 2. Auflage 2017 Bestellnr. 80001010 Link zum kostenlosem Download: http://bit.ly/2hhtSrS
Es geht immer ums Geld: In den Schlagzeilen häufen sich Berichte über Cyberattacken auf Unternehmen – auch vor Rechtsanwaltskanzleien und Ihren Mandanten machen Cyberkriminelle keinen Halt. Wie sich Rechtsanwälte, die täglich mit sensiblen Daten arbeiten, vor Cyberkriminalität schützen können, zeigen die Datenschutzexperten Dr. Thomas H. Lenhard und Dr. Robert Kazemi in der neuen eBroschüre „Cyberkriminalität und Cyberschutz für Rechtsanwälte und Mandanten“. Auf 13 Seiten wird kompakt dargestellt, was Cyberkriminalität bedeutet, wie Kriminelle im Internet auftreten, welche Maßnahmen ergriffen werden können und wie sich Rechtsanwälte und Ihre Mandanten vor potentiellen Angriffen optimal schützen können. Aus dem Inhalt: - Was umfasst der Begriff der Cyberkriminalität? - Die Telefonanlage als unterschätzte Gefahr - Professionelle Auftritte von Cyberkriminellen - Was sind Crypto-Viren und Social Engineering? - Die Nutzung fremder WLAN-Zugänge - Wie beugt man Cyberattacken richtig vor? - Welches Restrisiko bleibt?
Kanzleimarketing kompakt Wie Sie Mandaten finden und binden Aktuelle Marketing-Themen für Rechtsanwälte – verständlich und kompakt zusammengefasst von Kanzleimarketing-Experten Jeder Rechtsanwalt wünscht sich passende Mandate, zufriedene Kunden und engagierte Mitarbeiter – kurzum: eine erfolgreiche Kanzlei. Wichtige Instrumente hierfür sind effektive Marketing-Strategien. Die kostenlose eBroschüre „Kanzleimarketing kompakt“ bündelt auf 20 Seiten die wichtigsten Themen zum Kanzleimarketing: Die 12 Autoren sind Experten in Sachen Marketing und sind sich auf Lösungen für Rechtsanwälte spezialisiert. Neben praktischen Tipps und Tricks stellen sie sich und ihre Firma auch selbst als kompetente Partner für Kanzleimarketing vor. Aus dem Inhalt: - Kanzleistrategien für Ein- und Umsteiger - Markenbotschaften durch Kanzleistärken definieren - Kanzlei-Identität als einheitliches Gesamtkonzept - Auffindbar im Internet: AdWords, Kanzleiprofile, Local Listing & Co. - Richtige Texte für die Mandantenakquise - Die Bedeutung von Bildern und Grafiken bei der Mandantenakquise - Standesgerechte Werbemittel richtig einsetzen - Marketing zur Imagesteigerung und Personalgewinnung - Kanzleiseiten nutzbar machen für mobile Endgeräte - Massenthemen im Rechtsanwalts-Marketing bedienen
Wie Steuerberatungskanzleien Honorare sichern und liquide bleiben Leitfaden Verrechnungsstellen: Rechtliches, Arten, Ablauf, Kosten Von Hans-Günther Gilgan Kaum ein Steuerberater ist nicht von teilweisen oder totalen Forderungsausfällen betroffen. Mehrmonatige Außenstände sind keine Seltenheit. Häufig kämpfen dann die Steuerberatungskanzleien selbst mit Liquiditätsproblemen. Damit dies nicht so weit kommt, sollten Steuerberater frühzeitig ein effektives Forderungsmanagement entwickeln. Eine Möglichkeit, die seit 2008 auch Steuerberatern zugänglich ist, ist die Beauftragung einer Verrechnungsstelle. Viele Steuerberater scheuen dieses Forderungsmanagement durch Factoring aufgrund von Vorurteilen und fehlenden Kenntnissen in der Praxis. Die kostenlose eBroschüre aus dem NWB-Verlag durchleuchtet auf 20 Seiten knapp und verständlich alle Aspekte des Themas und zeigt auf, wie Factoring für Steuerberater funktionieren kann. So erhalten Sie eine umfangreiche Informationsgrundlage zum Factoring für Steuerberater. Aus dem Inhalt: - Gründe für Forderungsausfälle - Finanzierungsmöglichkeiten für Steuerberater - Rechtliche Aspekte des Factorings - Funktionen des Factorings (Finanzierungs-, Dienstleistungs- und Versicherungsfunktion) - Arten des Factorings - Übersicht, Kosten und Voraussetzungen - Praktischer Ablauf - Vor- und Nachteile des Factorings - Erfahrungen von Steuerberatern - Weiterführende Literatur
Kaum ein Rechtsanwalt ist nicht von teilweisen oder totalen Forderungsausfällen betroffen. Mehrmonatige Außenstände sind keine Seltenheit. Häufig kämpfen dann die Rechtsanwaltskanzleien selbst mit Liquiditätsproblemen. Damit dies nicht so weit kommt, sollten Rechtsanwälte frühzeitig ein effektives Forderungsmanagement entwickeln. Eine Möglichkeit, die seit 2008 auch Rechtsanwälten zugänglich ist, ist die Beauftragung einer Verrechnungsstelle. Viele Rechtsanwälte scheuen dieses Forderungsmanagement durch Factoring aufgrund von Vorurteilen und fehlenden Kenntnissen in der Praxis. Die kostenlose eBroschüre aus dem Deutschen Anwaltverlag durchleuchtet auf 20 Seiten knapp und verständlich alle Aspekte des Themas und zeigt auf, wie Factoring für Rechtsanwälte funktionieren kann. So erhalten Sie eine umfangreiche Informationsgrundlage zum Factoring für Rechtsanwälte. Aus dem Inhalt: - Gründe für Forderungsausfälle - Finanzierungsmöglichkeiten für Rechtsanwälte - Rechtliche Aspekte des Factorings - Funktionen des Factorings (Finanzierungs-, Dienstleistungs- und Versicherungsfunktion) - Arten des Factorings - Übersicht, Kosten und Voraussetzungen - Praktischer Ablauf - Vor- und Nachteile des Factorings - Erfahrungen aus der Praxis - Weiterführende Literatur
Suchdienste, Beratungsplattformen und Rechtsportale - wie sie funktionieren, was sie bringen Eine sehr gute Möglichkeit, neue Mandanten zu gewinnen, besteht in der Nutzung von professionellen Anwalt-Suchdiensten und den immer prominenter werdenden Rechtsberatungsplattformen bzw. Rechtsportalen. Gegenüber diesen Diensten haben jedoch viele Anwälte Hemmungen oder Vorurteile. Andere Kanzleien, die einen Suchdienst bereits nutzen, holen nicht das optimale aus dem eigenen Internet-Profil heraus. Die eBroschüre neue „Anwaltssuche und Rechtsberatung im Internet“ gibt Ihnen einen neutralen Einblick in die Funktionsweise dieser Dienste. Sie erhalten Antworten auf die Fragen: Wie funktioniert das? Was kostete das? Was bringt mir das? Was muss ich machen, damit neue Mandanten zu mir finden? Aus dem Inhalt: Welche klassischen Anwaltssuchdienste gibt es? Wie funktionieren Beratungsplattformen und Rechtsportale? Was zeichnet einen guten Dienst aus? Was ist der Mehrwert eines Suchdienstprofils neben der eigenen Website? Das Profil richtig einsetzen! Wie holt man das Maximum aus einem Profil heraus? Fünf Tipps Marktübersicht Unser Verlagspartner: DASD
Die Frage nach der Wahl einer Krankenversicherung stellt sich nicht nur angestellten Rechtsanwälten, sondern im besonderen Maße Berufsanfängern und selbständigen Anwälten. Auf Auf 7 Seiten zeigt Rechtsanwältin Bettina Schmidt in der eBroschüre „Die Wahl der richtigen Krankenversicherung für Rechtsanwälte“ kurz und verständlich die wichtigsten Unterschiede sowie Vor- und Nachteile des Leistungsspektrums gesetzlicher und privater Krankenversicherungen auf. Mit prägnanten Beispielen und wertvollen Praxistipps wird diese Wahlmöglichkeit aus dem Blickwinkel der Rechtsanwälte durchleuchtet.
Die Reisekostentabelle befasst sich nicht mit den tatsächlichen Reisekosten des Anwalts, die dieser nach wie vor selbst berechnen muss. Aus den Tabellen ergibt sich vielmehr, bis zu welcher Höhe der Anwalt seine Reisekosten aus der Landeskasse erhält bzw. zur Kostenfestsetzung anmelden kann, wenn die Reisekosten nur beschränkt erstattungsfähig sind. Um die erstattungsfähigen Kosten zu berechnen ist eine komplizierte und zeitaufwendige Recherche erforderlich. Um dem Anwalt und seinen Mitarbeitern diesen Aufwand zu ersparen, erscheint die Reisekostentabelle für auswärtige Anwälte, in der die jeweils weiteste Entfernung des einzelnen Gerichtsbezirks ausgewiesen wird, um so ein schnelles Nachschlagen zu ermöglichen. Ergänzend zu der Tabelle erhält der Leser auch die Darstellung der jeweils zugrunde liegenden Rechtslage in Verfahrenskosten-hilfe-/Prozesskostenhilfemandaten sowie für die Kostenerstattung. Musterformulierungen und Erläuterungen helfen die Ansprüche geltend zu machen und durchzusetzen.
Man sollte es nicht annehmen, aber es passiert. Ob wissentlich oder unwissentlich entsorgen Rechtsanwaltskanzleien Akten im Altpapier oder Daten auf dem Sperrmüll. So geschehen Anfang April 2015, als ein Passant in einem Altpapiercontainer in Bonn vertrauliche Anwaltsunterlagen fand. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen ein Anwaltsehepaar wegen Datenschutzverstößen. Es droht ein hohe Geldbuße und bis zu einem Jahr Gefängnis. Dass ein solcher Verstoß die Ausnahme ist, ist zu hoffen. Keine Ausnahme sind dagegen unbewusste Verstöße, die in vielen Kanzleien an der Tagesordnung sind. Unsicherheit herrscht zum Beispiel bei diesen Fragen: Welche Sicherheitsstufe braucht mein Aktenvernichter? Welche Akten muss ich wie lange aufbewahren? Wie lösche ich elektronische Altdaten rechtssicher? Was muss ich bei der Auswahl und Beauftragung von Drittfirmen beachten? Diese und weitere wichtige Fragen beantwortet der Datenschutzexperte Rechtsanwalt Dr. Robert Kazemi in der neuen eBroschüre „Daten und Aktenvernichtung in der Anwaltskanzlei“. Der Autor vermittelt auf nur 5 Seiten kurz und verständlich, wie Kanzleien rechtssicher mit alten Akten und Daten umgehen. 7 Grundregeln zum Umgang mit Alt-Daten und -Akten geben zudem Sicherheit auf einen Blick.
Die Zeiten, in denen sich Steuerberater über die Einhaltung von Datenschutzbestimmungen keine Sorgen zu machen brauchten, sind vorbei. Bereits seit 2013 führt z.B. das Bayerische Landesamt für Datenschutz stichprobenartige Kontrollen auch bei Steuerberatern durch – und das auch ohne konkreten Anlass. Nicht alle Steuerberater sind hierauf bereits eingestellt. Das Datenschutzrecht spielt in der Beratungspraxis eine oft eher untergeordnete Rolle. Um Steuerberater über die Fakten zum Datenschutz leicht verständlich zu informieren, ist im NWB Verlag eine PDF-Broschüre erschienen. Die Broschüre gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen wie zum Beispiel: Welche Sicherheitsstufe braucht mein Aktenvernichter? Welche Akten muss ich wie lange aufbewahren? Wie lösche ich elektronische Altdaten rechtssicher? Was muss ich bei der Auswahl und Beauftragung von Drittfirmen beachten? 9 Grundregeln zum Umgang mit Alt-Daten und -Akten geben zudem Sicherheit auf einen Blick.
Datenschutz ist im Berufsalltag ein immer wichtiger werdendes Thema – das auch vor der täglichen Arbeit in der Zahnarztpraxis keinen Halt macht. Die Datenschutzexperten Dr. Thomas Lenhard und Dr. Robert Kazemi zeigen, wie schon kleine Änderungen im Praxisalltag großen Einfluss auf den Schutz der Patientendaten haben können. In dieser Broschüre werden den Zahnärzten und Ihren Mitarbeitern 28 nützliche und kompakte Regeln zum Datenschutz in Zahnarztpraxen an die Hand gegeben, damit sie ihre Patientendaten richtig schützen können. Datenschutz betrifft viele Aspekte in der Zahnarztpraxis: - Die Verantwortung des Zahnarztes und seinen Mitarbeitern - Schutz der Patientendaten am Telefon und im täglichen Umgang mit dem Computer - Cloud-Computing, Internetzugriff und Betriebssysteme - Ordnungsgemäße Vernichtung von Papierdokumenten - Datenschutzbeauftrage in Zahnarztpraxen Mit diesem Wissen schützen Zahnärzte ihre Patientendaten richtig!
Geschredderte Patientenakten als Konfetti im Karneval? Diese kaum vorstellbare Narrenei wurde im thüringischen Karneval Realität und damit zu einem ausgewachsenen Datenskandal. Die Papierstreifen waren so grob zerkleinert worden, dass die personenbezogenen Daten darauf wieder rekonstruiert werden konnten. Die Staatsanwaltschaft ermittelt. Den Verursachern drohen hohe Geldbuße und Haftstrafe bis zu einem Jahr. Wann entspricht die Entsorgung alter Patientenakten in Krankenhäusern und Arztpraxen den gesetzlichen Vorgaben? In der kostenlosen eBroschüre „Daten- und Aktenvernichtung in Krankenhäusern und Arztpraxen“ erfahren Ärzte und Mitarbeiter wie sie rechtssicher mit Alt-Daten und -Akten umgehen und wie sie Patientendaten richtig schützen. Rechtsanwalt und Datenschutzexperte Dr. Robert Kazemi beantwortet die wichtigsten Fragen zu vorschriftsgemäßen Daten- und Aktenvernichtung in Krankenhäusern und Arztpraxen: - Welche Sicherheitsstandards sind einzuhalten? - Rechtliche Konsequenzen bei Verstößen des Datenschutzgesetzes - Welche Risiken bestehen? - Wie sollte Datenschutz im Praxis-Alltag aussehen? In dieser eBroschüre des Deutschen Ärzte-Verlags stellt Dr. Robert Kazemi fundierte und leicht verständliche Regeln zum Umgang mit von Patientendaten auf. Mit diesen Regeln sind Ärzte auf der sicheren Seite.
MkG-Infobrief wird zum Fachinfo-Magazin MkG Bekannter Infodienst für Jungjuristen startet 2018 mit modernem Magazin-Konzept. Der Infodienst MkG – mit kollegialen Grüßen – erscheint ab 2018 in einem komplett überarbeiteten Magazin-Layout. Neben neuen Ressorts wie News & aktuelle Rechtsprechung, RVG & Co. oder Legal Tech & Digitalisierung bereichern auch multimediale Inhalte wie Videos und Podcasts die Beiträge der Fachautoren. Mit diesem neuen Konzept verstärkt der Infodienst seine Praxisnähe und vermittelt Tipps rund um die ersten Berufsjahre für Jungjuristen noch anschaulicher. In dieser Ausgabe lesen Sie: ►Norbert Schneider: Fortsetzung eines Erbrechtsstreits Wer ist Auftraggeber? Erbe oder Erblasser ► Bernhard Stippig: Gesetzliche Änderung des Mandatsgeheimnisses: Wie die neue Gesetzeslage effizientere Arbeitsweisen erlaubt ► Dr. Christoph Kurzböck: Umfangreiche Neuregelungen beim Beschäftigtendatenschutz bleiben aus ► Natalia Reschetnikow: Flexible Arbeitswelten im digitalen Zeitalter: Auch das Recht muss flexibler werden ► Viviane Schrader: Kinder in der Kanzlei?! Kein Problem mit familienfreundlichen Konzepten ► Dr. Dominik Herzog: Gerichtsprozess und Kabarett: Wo ist der Unterschied? ► Markus Weins: Mandantenbindung wichtiger als die Neuakquise? Zwei simple Tipps für mehr Bindung und Treue Ihrer Mandanten!
Die neue Ausgabe des MkG-Infobriefs ist da: Erfahrene Praktiker geben neue und wichtige Tipps für junge Juristen. In dieser Ausgabe lesen Sie: ► Ingo Thews: Endspurt beA – Das müssen Sie wissen ► Bettina Taylor: 47. FORUM – Start in den Anwaltsberuf: Kluges Marketing und langer Atem ► Prof. Dr. Dieter Müller: Die gesetzliche Neuregelung der Anordnung der Blutentnahme bei Verkehrsdelikten ► Dr. Christoph Kurzböck: Privatnutzung des Internets am Arbeitsplatz: EGMR erlaubt eine Überwachung in Grenzen ► Petra Geißinger: Arbeiten in der Schwangerschaft – Was ändert sich zum 01.01.2018? ►Abrechnung: Neue Rechtsprechung zur Erstattungs-fähigkeit der anwaltlichen Reisekosten ► Gratis-Formular: Musterformular Mietwagenkosten/ Nutzungsausfall
Wegweiser zur Fachanwaltschaft Überblick und Leitfaden Von Dr. Susanne Offermann-Burckart Der Infodienst MkG liefert jungen Rechtsanwälten alle zwei Monate kostenfrei praktische Ratschläge für die anwaltliche Praxis. In Sonderausgaben vertieft MkG besonders wichtige und erklärungsbedürftige Themen. Der Titel der zweiten Sonderausgabe lautet „Wegweiser zur Fachanwaltschaft – Überblick und Leitfaden“. Autorin Dr. Susanne Offermann-Burkart erklärt darin, wann sich der Erwerb einer Fachanwaltschaft lohnt, aber auch, welche Voraussetzungen und Leistungen für eine Fachanwaltschaft erfüllt bzw. erbracht werden müssen – ein kompakter und leicht verständlicher Ratgeber für alle Juristen, die sich ein Spezialgebiet aneignen möchten. Marktübersicht inklusive Ergänzend gibt es in der Sonderausgabe eine aktuelle, tabellarische Marktübersicht, in der die bewährtesten Anbieter von Fachanwaltslehrgängen vorgestellt werden. Inhaltsübersicht: • Die Fachanwaltschaft – eine Einleitung: Kanon, Geschichte, Nutzen, Vor- und Nachteile • Rechtsgrundlagen des Fachanwaltswesens: Das schreiben § 43c BRAO und FAO FN vor • Voraussetzungen für die Verleihung einer Fachanwaltschaft: Zulassung und Tätigkeit als RA, theoretische Kenntnisse, praktische Erfahrungen, Details zum Fachgespräch • Fortbildungspflicht nach § 15 FAO: Fortbildungsarten, Folgen unterbliebener Fortbildung • Rechtsmittel • Weiterführende Literatur • Marktübersicht Seminaranbieter für Fachanwaltslehrgänge
Liebe Leserinnen, liebe Leser, mit dem Herbst haben wir nicht nur die warme Jahreszeit endgültig hinter uns gelassen, sondern auch die Bundestagswahl 2017 – und bekanntlich ist jedes Wahlkampfende der Anfang zahlreicher Neuerungen. An welche wird sich der neue Gesetzgeber diesmal ran wagen und was wird vor der neuen Legislaturperiode noch schnell durchgewunken? Für Jungjuristen gilt es somit, Augen und Ohren stets offenzuhalten. Darum beschäftigen wir uns in der fünften MkG-Ausgabe ein weiteres Mal vorwiegend mit Zukunftsthemen. Zunächst klärt Verkehrsrechtler Prof. Dr. Dieter Müller über die juristischen Fragen auf, die hinter der Technik des autonomen Fahrens stecken. Wie kann die Haftungsfrage geklärt werden, wenn eine Maschine „am Steuer sitzt“? Dr. Christoph Kurzböck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, stellt das Entgeldtransparenzgesetz, das für mehr Gleichberechtigung in Gehaltsfragen sorgen soll, auf den Prüfstand. Wird dieses Ziel damit durchgesetzt? Welche Auswirkungen könnte es noch haben, wenn jeder Arbeitnehmer Auskunftsanspruch darauf hat, wie viel seine Kollegen etwa verdienen? Im Beitrag von Detlef Burhoff geht es um Abrechnung: Was sind die Voraussetzungen und Verfahren beim Vorschuss auf eine Pauschgebühr? Die nützliche Checkliste im Artikel hilft, bei diesem Thema Überblick zu bewahren. Auch auf die Gefahr hin, dass der eine oder andere Leser es nicht mehr hören kann, beleuchten wir das Thema Legal Tech von einer ganz anderen Seite: Karla Schlaepfer zeigt in ihrem Artikel, wie man mit dem Konzept „Design Thinking“ strategisch an die Ideenfindung heran geht und somit auch der Digitalisierung offener entgegen treten kann. Zum Abschluss dieser Ausgabe gibt es noch etwas zu gucken und zu lachen. Rechtsanwalt und Kabarettist Dr. Dominik Herzog kennen Sie bereits als Autor unserer Kolumnen. Doch auch auf der Bühne betrachtet er den Kanzleialltag auf humoristische Weise. Viel Spaß beim Lesen wünscht Uwe Hagemann
Die neue Ausgabe des MkG-Infobriefs ist da: Erfahrene Praktiker geben neue und wichtige Tipps für junge Juristen. In dieser Ausgabe lesen Sie: ► Interview mit Legal Tech-Unternehmer Andreas Duckstein: Pizza und eine Portion Rechtsberatung, bitte! ► Dr. Petra Arends-Palzer: Junge Anwälte, das sind Ihre Nischen ► Petra Geißinger: Serie „Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben“ Teil 2 – Länger krank im Job? Basics zum BEM (nach SGV IX) ► Fabian Nowak: Das Ende der Störerhaftung für öffentliche WLAN-Betreiber – freies WLAN für alle? ► Petra Geißinger: Serie „Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben“ Teil1: SGB IX in der anwaltlichen Beratungspraxis“ ► Benjamin Schauß: Verjährungshemmung durch das Mahnverfahren – was ist zu beachten? ► Prof. Dr. Dieter Müller: Telefonieren mit dem Handy am Steuer – Ermittlung, Ahndung, Rechtsvertretung ► Video: Haben gedruckte Bücher für Juristen noch eine Zukunft? ► Ronja Tietje und Viviane Schrader: Kanzleiausbildung in der Praxis – wirksames Mittel gegen den Fachkräftemangel ► Gratis-Formular: Musterformular Beschuldigtenvernehmung
Die neue Ausgabe des MkG-Infobriefs ist da: Erfahrene Praktiker geben neue und wichtige Tipps für junge Juristen. In dieser Ausgabe lesen Sie: ► Sabine Jungbauer: beA-Serie Teil 3 – Haftungsfallen ► Raik Brete: Beratung in der Krise ► Dr. Astrid Auer-Reinsdorff: Datenschutzgrundverordnung – Countdown zum 25. Mai 2018 ► Norbert Schneider: Fiktive Terminsgebühr im einstweiligen Verfügungs- und Anordnungsverfahren ► Petra Geißinger: Serie „Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben“ Teil1: SGB IX in der anwaltlichen Beratungspraxis“ ► Markus Hegelein: Erfahrungsbericht – Wie ist es, heute als Migrationsanwalt zu arbeiten? ► Dr. Dominik Herzog: Kolumne – „Aus dem Leben eines Jungjuristen“: Möbel, Müsli und Mandate – alles online oder was? ► Gratis-Formular: Musterformular Kündigung und Räumungsklage (Vermieter) ► Umfrage: Sehen Sie Legal Tech als eine Chance oder eine Bedrohung? Stimmen Sie ab! Besuchen Sie uns jetzt auch auf Facebook! Diese und weitere Themen finden Sie auf der Homepage des MkG-Infobriefs www.mkg-online.de.
Die erste Sonderausgabe startet mit dem Thema „Die Wahl der ersten Anwaltssoftware und wie man sie effizient nutzt“. Von der Fachautorin Ilona Cosack, Inhaberin der ABC AnwaltsBeratung Cosack, erhalten junge Anwälte Expertentipps als Entscheidungsgrundlage, um für ihre Kanzlei die richtige Wahl zu treffen. Marktübersicht inklusive Ergänzend geben 15 „Dos and Don’ts“ konkrete Tipps zur Auswahl, Einsatz und optimalen Nutzung der Software. In einer aktuellen und umfangreichen Marktübersicht stellt MkG Anbieter vor, die vor allem für junge Anwälte und kleine und mittlere Kanzleien in Frage kommen. Inhaltsübersicht Brauche ich eine Anwaltssoftware? Nutzen, Vorteile, Nachteile, Pro und Kontra Auswahl: Bedürfnisse, Preis-/Leistungsverhältnis Workflow: Regeln, Musterformulare, Optimierung, Kanzleiablauf Dos and Don´ts: 15 Tipps zur Auswahl, Einsatz und optimalen Nutzung Marktübersicht Kanzleisoftware: Bekannteste Anbieter auf einen Blick
Die neue Ausgabe des MkG-Infobriefs ist da: Erfahrene Praktiker geben neue und wichtige Tipps für junge Juristen. In dieser Ausgabe enthalten: ► Sabine Jungbauer: beA-Serie Teil 2 – Die Einreichung von Schriftsätzen und deren Anlagen in elektronischer Form ► Carmen Schön: Wie stelle ich fest, ob meine Kanzlei zu mir passt? ► Volker Fritze: Zeugenvernehmen bei außergerichtlichen Strafverhandlungen – Darauf sollten Sie achten. ► Katrin Volkmer-Jäger: Gel(i)ebte Leitbilder schaffen – Es lohnt sich von Anfang an! ► Interview mit Pia Löffler: „Kanzleimarketing kostet Zeit. Aber die muss man sich nehmen.“ ► Interview mit Ilona Cosack: Zur MkG-Sonderausgabe „Die Wahl der ersten Anwaltssoftware“ ► Gratis-Video zum Webinar mit Norbert Schneider: „Mehr Reisekosten abrechnen als auswärtiger Anwalt“– hier ansehen ► Literaturtipps zum Download: Kurz, gut, gratis! ► Gratis-Formular: Musterformular zur Insolvenz des Schuldners Diese und weitere Themen finden Sie auf der Homepage des MkG-Infobriefs www.mkg-online.de.
Die neue Ausgabe des Infobriefs ist da: Erfahrene Praktiker geben neue und wichtige Tipps für junge Juristen.
Die neue Ausgabe des Infobriefs ist da! Wieder geben erfahrene Praktiker wichtige Tipps und Tricks für junge Juristen. In dieser Ausgabe enthalten: Katrin Jäger & Ronja Tietje: Chefsache: Mitarbeitergespräch, Dr. Thomas H. Lenhard: Der Cybercrime – eine zunehmende Gefahr auch für Kanzleien?, Patrick Prior: Legal Tech für Kanzleien, Carmen Schön: Dr., LL.M. oder MBA – welcher Titel bringt mich weiter?, Norbert Schneider: Terminsgebühr bei Abschluss eines schriftlichen Vergleichs, Exklusiv-Umfrage: Wie rechnen Sie Ihre Reisekosten ab? Nehmen Sie jetzt an unserer Umfrage teil!, Volker Fritze: Wie kannst du eigentlich jemanden verteidigen, von dem du genau weißt, dass er schuldig ist?, Literaturtipps zum Download: Kurz, gut, gratis!, Gratis-Formular: Musterformular zum Erbvertrag Diese und weitere Themen finden Sie auf der Homepage des MkG-Infobriefs www.mkg-online.de. Dort ist auch Ihre Meinung gefragt! Zur Neuauflage der Reisekostentabelle für auswärtige Anwälte 2017 von Norbert Schneider (ET 15.12.2016) haben wir für Sie eine kurze Umfrage erstellt.
Liebe Leserinnen, liebe Leser, alle reden vom und schreiben über das beA der BRAK. Wir in dieser MkG-Ausgabe ganz bewusst einmal nicht. Man kann Themen nämlich auch zerreden. Insbesondere dann, wenn sie unausgegoren sind und die Unwägbarkeiten größer als der Nutzen. Für Sie als jungen Juristen gibt es ja auch noch jede Menge andere Dinge zu erfahren, die im Zweifel auch besonders sind: außerordentlich interessant, außergewöhnlich nutzbringend oder auch ausgefallen, ausgesucht und originell. Stellen wir also diese MkG-Ausgabe unter unser ganz eigenes beA-Motto der „besonders effizienten Anwaltsinformationen“: Katrin Jäger und Ronja Tietje geben interessante Tipps, wie Sie in der neuen Position als Chef Ihre Mitarbeiter richtig motivieren können. Detlef Burhoff zeigt Ihnen auf anschauliche Weise, unter welche Voraussetzungen Sie einen Vorschuss aus der Staatskasse beanspruchen können. Erstberatungsgutscheine als Akquisemittel? Dr. Martin Riemer weiß, dass das nicht der einzige originelle Effekt dieser Werbemöglichkeit ist. Prof. Dr. Stefan Ernst verrät Ihnen alles Interessante, was Sie über das Widerrufsrecht beim Anwalt wissen müssen, und Norbert Schneider bespricht eine neue BGH-Entscheidung zur Streitwertfeststellung von Mietminderungen. In dieser Ausgabe konnten wir außerdem mit dem Regionalbeauftragten des LG-Bezirks Bonn des FORUM Junge Anwaltschaft, Rechtsanwalt Volker Fritze, darüber sprechen, worüber sich junge Juristen wirklich besondere Gedanken machen. Und in der nächsten Ausgabe gibt es dann vielleicht auch wieder etwas über das beA der BRAK. Wir bleiben gespannt! Einstweilen wünsche ich Ihnen eine nützliche Lektüre in dieser 5. MkG-Ausgabe.
Liebe Leserinnen, liebe Leser, auch als Infobrief muss man sich Ziele setzen und Herausforderungen annehmen. Das Ziel des Infobriefs MkG ist es, dass Sie als junger Jurist aus jedem Artikel mindestens einen nützlichen und umsetzbaren Tipp für sich herauslesen können. Das ist unsere Herausforderung. Bitte stellen Sie uns auf die Probe und finden Sie heraus, ob Sie aus den heutigen 5 Beiträgen mindestens 5 gute Tipps mitnehmen. Fangen wir an mit Norbert Schneider: Der Gebührenpapst und 60er-Fan beklagt, dass trotz Anwaltsprogrammen immer noch Vergütungsprozesse scheitern, weil Anwälte keine ordnungsgemäße Rechnungen stellen. Wie Sie es richtig machen, lesen Sie auf Seite 2. Weiter geht’s mit Petra Geißinger. Die Fränkin warnt zu Recht vor Ausschlussfristen. Hier liegt die Tücke in der besonderen Sorgfalt und dem schnellen Handeln. In 5 Punkten erfahren Sie, wie Sie die Ansprüche Ihrer Mandanten in aller gebotenen Sorgfalt und Schnelle sichern. Mit Dr. Dominik Herzog wird es nicht langweilig. Im Gegenteil: Der Anwalt und Kabarettist hält Ihnen einen Vortrag darüber, wie man als junger Jurist einen guten Vortrag hält. Sein Versprechen: Wenn Sie mutig sind, werden es Ihnen Ihre Mandaten danken. Unbedingt lesen! Carmen Schön ist heute für Sie da, damit Ihre Karriere in Schwung kommt. Das „Wie“ verrät sie in nur 3 Punkten. Lesen Sie und starten Sie durch! Pionierarbeit als Internetkanzlei haben Quirmbach und Partner geleistet. Thomas Gfrörer berichtet von spannenden, digitalen Konzepten, die als Best-Practice-Muster auch Ihnen auf die Sprünge helfen können. Und zum guten Schluss bekommen Sie von Ihrem Anwaltverlag noch ein schönes Muster zur Geltendmachung von Mietforderungen geschenkt. Lesen und legen Sie los! Und seien Sie ordentlich, sorgfältig, schnell, nicht langweilig, mutig und digital.
Liebe Leserinnen, liebe Leser, Der Infobrief MkG startet nicht nur mit einer spannenden und vollgepackten neuen Ausgabe in den Juni, sondern launcht nun auch MkG online – der Infobrief präsentiert sich ab sofort online mit einem eigenen Internetauftritt. Und Sie sind aufgefordert zum Mitmachen! Senden Sie uns Ihr Foto und Ihr Statement, warum Sie MkG-Leser sind. In dieser PDF-Ausgabe haben unsere MkG-Autoren wieder viele nützliche Themen für Sie: Detlef Burhoff zeigt im dritten Teil seiner Reihe, was man als Vorschuss nach § 9 RVG verlangen kann. Katrin Jäger und Ronja Tietje erklären Ihnen, wie wichtig die Außendarstellung Ihrer Kanzlei ist. Marcus Hegelein berichtet aus seiner Erfahrung als Rechtsanwalt für Migrationsrecht. Finanzexperte Hans-Günther Gilgan hält Tipps für Sie bereit, wie Ihre Bank Sie als Rechtsanwalt unterstützen kann, und Michael Antonow empfiehlt Ihnen seine meistgenutzten Apps für Juristen. Auch interessant: MkG sprach mit Juristin und Fitness-YouTube-Star Anne Kissner. Und noch ein guter Tipp: Wolfang Wellner bewertet das neue Kompendium „Unfallmedizin für Juristen“, das Sie gratis hier bestellen können. Wie immer finden Sie auch nützliche Angebote unserer Infobrief-Partner maßgeschneidert für Ihre Bedürfnisse.
was halten Sie eigentlich von Stammtischparolen? Wir neuerdings sehr viel: Denn zur Vorbereitung auf diese MkG-Ausgabe ist unsere MkG-Redakteurin Linda Grewing auf einem Stammtischtreffen des FORUM Junge Anwaltschaft in Bonn mit jungen Anwälten ins Gespräch gekommen. Dabei zeigte sich: Der Infobrief MkG ist auf dem richtigen Kurs. Themen wie Abrechnung und Marketing sind nach wie vor sehr wichtige Bereiche, für die sich junge Anwälte interessieren, denn vor allem selbstständig tätige Anwälte wollen wissen: Wie akquiriere ich neue Mandanten? Wie rechne ich richtig ab? Aber auch Fragen zu Haftungsrisiken, Fachgebieten und Spezialisierungsmöglichkeiten wurden diskutiert – auch diese Aspekte wollen wir in Zukunft stärker in unserem Infobrief berücksichtigen. Und auch die Form unseres Infobriefs MkG passt – die kurzen und gut zu lesenden Artikel lassen sich gerade noch in die umfangreiche Lektüre, die in der anwaltlichen Praxis ohnehin schon anfällt, integrieren. Die Stammtische, die auf regionaler Ebene ausgerichtet werden, bieten für junge Juristen eine tolle Möglichkeit, um mit Kollegen in Kontakt zu treten und sich in lockerer Runde über Berufliches und auch Privates auszutauschen. In dieser MkG-Ausgabe erklärt Ihnen Petra Geißinger den Mindestlohn in der arbeitsrechtlichen Praxis. Detlef Burhoff zeigt in seinen Checklisten Teil II, wie man einen Vorschuss vom Auftraggeber verlangt. Pia Löffler packt die Mandantenakquise bei den Wurzeln und zeigt, wie man als Anwalt zu einer Kanzleiwebsite gelangt, und Dr. Giannina Terriuolo beschreibt, wie man Vergütungsvereinbarungen am wirksamsten gestaltet. Zusätzlich erhalten Sie ein Musteranschreiben vom Deutschen Anwaltverlag zum Zivilklageverfahren.
jetzt hatten wir uns so darauf gefreut, Sie mit unserer ersten 2016er MkG-Ausgabe in Ihr erstes beA-Jahr begleiten zu dürfen und dann das: Die BRAK verschiebt den beA-Start auf unbestimmte Zeit. Tja; auf das Besondere muss man ja im Leben oftmals etwas länger warten. Und mal ehrlich: Große, neue IT-Projekte, die pünktlich kommen, die gibt es doch gar nicht, oder? Üben wir uns also in Geduld und erfreuen wir uns der kompetenten beA-Einschätzung von einer, die es wissen muss: Dr. Astrid Auer-Reinsdorff erinnert uns als GfA-Vorsitzende der davit-ARGE daran, dass beA den Großteil der anwaltlichen, elektronischen Kommunikation links liegen lässt: Nämlich die Kommunikation zu Mandanten und allen anderen Beteiligten. Nutzen Sie also Ihr schlechtes Datenschutz-Gewissen und die Zeit bis beA kommt, um Ihre Kanzlei datensicher zu machen. Die zwei weiteren großen Themen sind diesmal Abrechnung und Mandantengewinnung: Norbert Schneider informiert über die Unfallschadenregulierung für mehrere Geschädigte. Detlef Burhoff liefert zwei sehr schöne und nützliche Checklisten, um vom Mandanten einen Vorschuss zu erhalten. Von Lotte Thiel erfahren Sie, woher der Gegenstandswert für die Abrechnung im PKH/VKH-Verfahren kommt. Lars Hasselbach zeigt uns, wie Sie mit Google AdWords flexibel und effizient gute Mandate gewinnen. Und der Anwaltverlag liefert Ihnen ein Musteranschreiben für Ihre Mandanten zur Erläuterung Ihrer Gebührenrechnung. Neues im neuen Jahr entdeckt der aufmerksame Leser auf unserer Partner-Seite. RA-MICRO aus Berlin und der Anwalt-Suchservice aus Köln suchen Ihre Nähe und bieten Ihnen erstklassige Produkte und Dienstleitungen an, die Sie genau wie die der 7 weiteren, treuen MkG-Partner gerne prüfen und wertschätzen dürfen.
Für junge Rechtsanwälte ist der Start in das Berufsleben alles andere als einfach. Nur allzu schnell merken Jahr für Jahr rund 4.000 Berufseinsteiger, dass es viel mehr braucht, als nur eine gute Ausbildung, um als Neuling zu bestehen. Die Sorgen und Ängste sind vielfältig: Wie finde ich Mandanten? Welche Haftungsrisiken gehe ich ein? Was brauche ich an Hardware? Was brauche ich an Software? Wie rechne ich optimal ab? Um hier den jungen Anwälten beim Start zu helfen, bildet der Deutsche Anwaltverlag einen Kreis aus hervorragenden Praktikern als Autoren und vorbildlichen Unternehmen als Partner. Was beide Seiten verbindet, ist der Wunsch, jungen Anwälten beim Beginn ihrer Karriere zu helfen. Die Autoren: mit Erfahrungen und Ratschlägen, mit Tipps und Tricks. Die Unternehmen: mit sehr guten Produkten und hervorragenden Dienstleistungen. Zu fairen Preisen und vielleicht auch einmal als besonders günstiges Einsteigerangebot. In sechs Ausgaben pro Jahr informieren Sie sich alle zwei Monate über typische und aktuelle Berufsthemen, wie z.B. zu Marketing, Haftung, Abrechnung oder Datenschutz.
Die dritte Ausgabe des eMagazins kanzleimarketing.de ist da! Die Themen dieser Ausgabe zeigen, dass Kanzleimarketing als Form der Kommunikation auf den unterschiedlichsten Kanälen stattfinden kann – sowohl im Online- als auch im Offline-Marketing.
Zum Fachportal kanzleimarketing.de erscheint ab sofort auch das passende eMagazin. Mit unterschiedlichen Themen zeigt es, wie vielfältig Kanzleimarketing ist – von der strategischen Ausrichtung einzelner Marketingmaßnahmen, über Personalfragen bis hin zur Wahl der Kanzleimöbel.
Die erste Sonderausgabe des eMagazins kanzleimarketing.de widmet sich dem Thema Legal Tech – einem Trend, der die Rechtsbranche nachhaltig verändert und noch weiter verändern wird. Aber was heißt das genau? Statt sich dem Phänomen allgemein zu widmen, hauchen die Fachautoren ihm Leben ein: Anhand von konkreten Praxisbeispielen aus dem Kanzleialltag zeigen sie, wie Juristen Arbeitsprozesse, Marketing oder Mandantenbetreuung verbessern können. Was kann eine Vertragssoftware leisten? Welche Rolle spielt das Kanzleipersonal bei der Umstellung auf Legal Tech? Was sind Chatbots? Diese und noch weitere Fragen beantworten unsere Fachautoren in unserer Sonderausgabe. Aus dem Inhalt - Stefan Morschheuser: Legal Tech und die Demokratisierung des Rechts - Marco Klock: Produktbasierter Marketing-Ansatz - Pia Löffler: Suchmaschinenoptimierung: Der Mensch im Fokus - Sabine Ecker: Vertragssoftware: Ist ein Vertrag nicht mehr als die Summe seiner Klauseln? - Susanne Pannenbäcker: Fit für Legal Tech: Auf die richtigen Mitarbeiter kommt es an! - Patrick Prior: Legal Chatbots und die Kommunikation mit Rechtsanwälten
Kanzleimarketing.de: Zweite Ausgabe des eMagazins erschienen Fachautoren zeigen, wie effizientes Kanzleimarketing funktioniert Von kanzleimarketing.de ist nun die zweite Ausgabe des eMagazins erschienen. Mit abwechslungsreichen Themen zeigt es, wie vielfältig Kanzleimarketing ist – von der strategischen Ausrichtung einzelner Marketingmaßnahmen, über Medienarbeit bis hin zur Mandantenakquise. Als Experten auf ihrem Fachgebiet geben die Autoren zusätzlich ihre Praxiserfahrungen in lebendiger Sprache und mit hilfreichen Tipps weiter. Juristisches Fachwissen ist nicht genug, um eine Kanzlei zum Erfolg zu führen. Damit Mandanten langfristig gebunden werden, ist auch die passende Marketingstrategie entscheidend. Um diese zu finden, müssen jedoch viele Fragen beantwortet werden: Was macht eine gute Homepage aus? Wann ist eine GoogleAdWords-Kampagne sinnvoll? Welche Rolle spielt die Kommunikation mit der Presse? Das eMagazin von kanzleimarketing.de hilft Rechtsanwälten und Steuerberatern, diese Fragen selbstständig zu beantworten. Das Fachportal bietet kostenlose Informationen rund um Kanzleimarketing – vom klassischen Offline-Marketing bis hin zum modernen Online-Marketing. Lesen Sie in der zweiten Ausgabe - Katharina Ebbecke: Kanzleimarketing – nichts für nebenbei - Martin Wohlrabe: Medienarbeit neu denken - Carmen Schön: So gewinnen Sie neue Mandate! - Pia Löffler: SEO, AdWords & Co.: Von der Kunst, das richtige Keyword zu finden - Patrick Hünemohr: Local SEO: So wird Ihre Kanzlei in Ihrer Region gefunden! - Stephan Buch: Wie Sie mit Rechtsprodukten erfolgreich eine Lücke in Ihrem Kanzleimarketing schließen Über kanzleimarketing.de Ins Leben gerufen wurde kanzleimarketing.de durch den FFI-Verlag. Mit der Rechtsanwältin und Wirtschaftsjuristin Pia Löffler als Herausgeberin konnte der FFI-Verlag eine versierte Expertin für das Projekt gewinnen. FFI erstellt Fachinformationen für freie Berufe, u.a. in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Anwaltverlag und dem NWB Verlag. Die Online-Publikationen bieten Anwälten, Steuerberatern, Ärzten und Zahnärzten Informationen von Top-Autoren kompakt und leicht verständlich verfasst.
Kanzleimarketing.de: Vierte Ausgabe des eMagazins erschienen Tipps für die Wahl des Kanzleinamens, die Kanzleiwebsite und den Umgang mit Bildrechten Die vierte und für 2017 letzte Ausgabe des eMagazins kanzleimarketing.de ist online! Neben relevanten Bereichen wie Online- und Empfehlungsmarketing blicken wir dieses Mal auf ein ungewöhnliches und zugleich wichtiges Thema: den Kanzleinamen. Dr. Dominik Herzog erklärt, wie er zur Benennung seiner Sozietät kam. Darüber hinaus liefert Dr. Peter Reinke als Experte für Urheber- und Medienrecht handfeste Ratschläge zum Umgang mit Bildern und Texten im Internet, um Abmahnungen zu vermeiden. Lesen Sie außerdem in der vierten Ausgabe • Pia Löffler: Was soll Ihre Kanzleiwebsite können? • Angela Hamatschek: Prädikat Empfehlenswert – DIE entscheidende Frage • Dr. Peter Reinke: Urheber- und Medienrecht: Die Kanzleiwebsite – Texte und Bilder korrekt nutzen • Jens Schleifenbaum: Was ist Adwords und wie funktioniert das? • Dr. Dominik Herzog: Kanzleinamen: Warum eigentlich keine Fantasienamen? Das Jahr 2017 zeigt: Die Welt des Kanzleimarketing befindet sich im Wandel. So wird nicht nur Online-Marketing immer wichtiger, auch Themen wie Legal Tech und nicht zuletzt der serviceorientierte Umgang mit Mandanten spielen zunehmend eine Rolle. 2018 werden unserer Redaktion die Themen sicherlich nicht ausgehen!
Ausgabe 03/2017 des Gratis-Infobriefs Hohe Schmerzensgeldbeträge erschienen Unbeteiligter erleidet Querschnittslähmung durch Unfall mit geflüchtetem Straftäter Um einen geflüchteten Straftäter zu stoppen, erzeugte die Polizei einen künstlichen Stau. War zu diesem Zeitpunkt vorherzusehen, dass dadurch auch Unbeteiligte in Gefahr gebracht werden würden? Vor dieser Frage stand das Oberlandesgericht Bamberg. Während der Fahrerflucht raste der flüchtende Straftäter in das Auto eines Mannes, der sich im Stau befand. Der Mann erlitt eine Querschnittslähmung und schwere innere Verletzungen. Durch die Querschnittslähmung kamen außerdem Morbus Crohn und das neuropathische Schmerzsyndrom hinzu. Wie viel Schmerzensgeld wurde dem Beklagten zugesprochen und musste der Straftäter oder die Polizei den Betrag bezahlen? Im Infobrief Hohe Schmerzensgeldbeträge stellt RiBGH Wolfgang Wellner vier weitere Fälle vor, bei denen Schmerzensgelder zwischen 100.000 und 400.000 Euro zuerkannt wurden: - Schwerer Verkehrsunfall durch missglücktes Überholmanöver - Schmerzensgeld wegen Querschnittslähmung bei Mitverschulden wegen Verstoßes gegen die Gurtpflicht - Ärztlicher Befunderhebungsfehler mit Verlust beider Nieren einer jugendlichen Patientin - Langer Leidensweg wegen nicht erkannter Fraktur des Steißbeins nach Sturz aufs Gesäß
Für einen 15-Jährigen endete ein Maifeuer durch einen umgestürzten Baumstamm im Rollstuhl. Inwiefern kann die Gemeinde als Veranstalter für diesen tragischen Unfall gerichtlich zur Verantwortung gezogen werden? Immerhin war sie für die Verkehrssicherungspflicht zuständig. Darüber hatte das OLG Thüringen zu entscheiden. Ob und wie viel Schmerzensgeld dem Opfer zugestanden wurde und ob es eine Teilschuld hatte, lesen Sie im aktuellen Infobrief Hohe Schmerzensgeldbeträge. Im Infobrief Hohe Schmerzensgeldbeträge stellt RiBGH Wolfgang Wellner vier weitere Fälle vor, bei denen Schmerzensgelder zwischen 100.000 und 400.000 Euro zuerkannt wurden: - Neues Gesetz zum „Angehörigenschmerzensgeld“ - Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Parteien beim Schmerzensgeld - Punktion einer superinfizierten Flüssigkeitshöhle im Beckenbereich mit nachfolgender grob behandlungsfehlerhaft erfolgter Applikation von Alkohol - Komplette Querschnittslähmung hüftabwärts nach chemotherapeutischer Behandlung im Rahmen eines Studienprogramms
Im Infobrief Hohe Schmerzensgeldbeträge stellt RiBGH Wolfgang Wellner Gerichtsfälle vor, bei denen Schmerzensgelder zwischen 100.000 und 400.00 Euro zuerkannt wurden.
Liebe Leserinnen, liebe Leser,die vierte Ausgabe des für Sie kostenlosen Infobriefs „Hohe Schmerzensgeldbeträge“ als Ergänzung zu den „Hacks/Wellner/Häcker-Schmerzensgeldbeträgen“ beschäftigt sich zunächst mit dem für die Praxis – insbesondere bei hohen Schmerzensgeldbeträgen – wichtigen Problem des sogenannten Teilschmerzensgeldes und zwar in Form eines erstrangigen Schmerzensgeldteilbetrages oder bezogen auf bereits eingetretene Verletzungsfolgen. Ein weiterer interessanter Fall mit einem hohen Schmerzensgeld betrifft das dramatische Ende einer Fahrgemeinschaft durch eine komplette Querschnittslähmung. Infektionen mit Krankenhauskeimen sind leider ein aktuelles Problem, das zu schlimmen gesundheitlichen Folgen führen kann. Über die Schmerzensgeldbemessung in einem solchen Fall wird ebenfalls berichtet. Der letzte Fall beschäftigt sich schließlich mit der Schmerzensgeldbemessung bei einem Frontalhirnsyndrom wegen Verletzung der Schädelbasis bei einer Nasennebenhöhlenoperation. Viele weitere aktuelle Fälle finden Sie in der neuen 35. Auflage der Hacks-Tabelle, die in Kürze erscheint und bereits zum Subskriptionspreis bestellt werden kann. Ich wünsche Ihnen – wie immer – eine interessante und hilfreiche Lektüre! Wolfgang Wellner
Im Deutschen Anwaltverlag erschienen: Die neue Ausgabe des Infobriefs „Hohe Schmerzensgeldbeträge“ von Richter am BGH Wolfgang Wellner Auch in dieser Ausgabe des Infobriefs stellt Wolfgang Wellner wieder sehr hohe Schmerzensgelder vor, die in Deutschland von Instanzgerichten nur selten zuerkannt werden. In dieser Ausgabe werden besonders interessante Fälle mit Urteilen zwischen 140.000 € und 400.000 € Schmerzensgeld näher betrachtet: - Querschnittslähmung durch missglückten Sprung auf einem Hüpfkissen in einer Freizeitanlage - Querschnittslähmung nach schwerem Motorradunfall - Schmerzensgeldanspruch bei Schädel-Hirn- Trauma und weiteren erheblichen Verletzungen mit Dauerfolgen - Grober Befunderhebungsfehler eines Internisten bei einer verspätet erkannten Gehirnblutung - Fehlerhafte ärztliche Behandlung eines Hirntumors bei einem achtjährigen Mädchen Wolfgang Wellner, Richter des für das Schadensersatzrecht zuständigen VI. Zivilsenats des BGH, ist als Mitherausgeber der im Deutschen Anwaltverlag erscheinenden Urteilssammlung „Hacks/Wellner/Häcker – SchmerzensgeldBeträge“ kompetenter Herausgeber für den Infobrief „Hohe Schmerzensgeldbeträge“.
Das Interesse, das die erste Ausgabe des Infobriefs „Hohe Schmerzensgeldbeträge“ gefunden hat, hat mich sehr gefreut und ist für mich Motivation, diesen für Sie kostenlosen Informationsdienst neben der „Hacks/Wellner/Häcker- Schmerzensgeldbeträge“ weiterzuführen. Auch in der zweiten Ausgabe habe ich wieder aus der neuen 34. Auflage der Hacks-Tabelle interessante Fälle mit hohen Schmerzensgeldern ausgewählt, über die sich etwas ausführlicher zu berichten lohnt. Sie zeigen auch, dass die Rechtsprechung deutscher Gerichte hinsichtlich der Berücksichtigung einzelner Aspekte des Schmerzensgeldes durchaus nicht immer einheitlich ist. Sie werden sich vielleicht noch an die Entscheidung des KG Berlin (Urteil vom 16. Februar 2012 – 20 U 157/10, VersR 2012, 766) in der ersten Ausgabe des Infobriefs erinnern, die Sie idealerweise gespeichert haben. Dort spielte die Möglichkeit, dass eine – wenn auch rudimentäre – Erinnerung des geschädigten Kindes an seinen zuvor gesunden Zustand vorhanden war, bei der Zuerkennung eines Schmerzensgeldes von 650.000 € eine wesentliche Rolle. Das OLG Köln, über dessen Entscheidung im aktuellen Infobrief berichtet wird, hat dies jetzt anders gesehen und nach Schwerstschädigung eines zweijährigen Kindes durch (grobe) ärztliche Fehler nach einem Verkehrsunfall ein Schmerzensgeld in einer Größenordnung von insgesamt 600.000 € für gerechtfertigt erachtet, ohne dass die Erinnerung des Geschädigten eine Rolle spielte. Der Sturz vom Barhocker auf einer Betriebsweihnachtsfeier und schwere Verkehrsunfälle durch betrunkene Kraftfahrer haben aktuellen Bezug zur gerade erst vergangenen Weihnachtszeit sowie zur Jahreswende, aber auch zur „5. Jahreszeit“, die vielerorts bereits begonnen hat. Diskutieren kann man auch, ob das hohe Lebensalter des Verletzten bei der Bemessung des Schmerzensgeldes ermäßigend zu berücksichtigen ist. Entsprechendes gilt für den groben ärztlichen Behandlungsfehler in umgekehrter Richtung. Problematisch ist schließlich immer wieder die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein „Zuschlag“ wegen zögerlichen Regulierungsverhaltens eines Versicherers in Betracht kommt. All diese Fragen spielen in der zweiten Ausgabe des Infobriefs „Hohe Schmerzensgeldbeträge“ eine Rolle, in der fünf Urteile zwischen 100.000 € und 600.000 € näher dargestellt werden. Ich wünsche Ihnen eine interessante und hilfreiche Lektüre!
Sehr hohe Schmerzensgelder von über 100.000 € werden in Deutschland von Instanzgerichten nur selten zuerkannt. Solche Gerichtsentscheidungen sind für alle Beteiligten von hohem Interesse und verlangen vom Gericht eine besonders sorgfältige rechtliche Beurteilung. Vor allem, weil sich mit diesen Fällen oftmals tragische Schicksale verbinden. Wolfgang Wellner, Richter des für das Schadensersatzrecht zuständigen VI. Zivilsenats des BGH, ist als Mitherausgeber der im Deutschen Anwaltverlag erscheinenden Urteilssammlung „Hacks/Wellner/Häcker – SchmerzensgeldBeträge“ kompetenter Herausgeber für den Infobrief „Hohe Schmerzensgeldbeträge“. Den Geschädigten, die meist unverschuldet schlimmste Schicksalsschläge erleiden mussten, deren Rechtsanwälten und allen sonst an der Schadensregulierung Beteiligten soll der Infobrief zusätzlich zur Urteilssammlung eine ausführlichere und gut lesbare Orientierungshilfe mit interessanten Fällen geben, in denen deutsche Instanzgerichte hohe und höchste Schmerzensgeldbeträge zugesprochen haben. Der Infobrief „Hohe Schmerzensgeldbeträge“ erscheint regelmäßig alle vier Monate.
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